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Seminarreihe zum Einstieg in die kommunale Fußverkehrsplanung. Die Seminarreihe vermittelt Grundlagen der kommunalen Fußverkehrsplanung und zeigt, wie der Fußverkehr gezielt und systematisch gefördert werden kann.

Ab März 2027 gelten neue Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge. Die AGFK Deutschland empfiehlt Kommunen, bestehende Freigaben von Flächen des Fußverkehrs für den Radverkehr frühzeitig zu überprüfen. Eine neue Empfehlung der AG StVO gibt Orientierung für die kommunale Praxis.

Neue Regelungen für Elektrokleinstfahrzeuge treten im März 2027 in Kraft – bestehende Freigaben können dann auch für E-Scooter gelten 

Die Kommunalen Arbeitsgemeinschaften für Fuß- und Radverkehr (AGFK Deutschland) empfehlen Städten, Gemeinden und Landkreisen, bestehende Freigaben von Gehwegen und anderen Flächen des Fußverkehrs für den Radverkehr zu überprüfen.